Es passiert schneller als man denkt: Du brauchst schnell ein Bild für die neue Seite, googelst «Handwerker Baustelle», ziehst dir das schönste Resultat auf den Desktop und lädst es hoch. Fertig. Zwei Jahre später liegt ein Brief im Briefkasten – von einer Bildagentur oder einem Anwaltsbüro, mit einer Forderung über 800 bis 3'000 CHF für ein einziges Foto.

Das ist kein Schauermärchen, sondern ein reales Geschäftsmodell. Spezialisierte Firmen durchsuchen das Netz automatisiert nach Bildern ihrer Kunden. Und die Schweiz ist keine Insel: Das Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Fotografien auch dann, wenn kein Copyright-Zeichen dransteht. Hier kommt, was du wissen musst – ohne Juristendeutsch.

Der wichtigste Satz zuerst: Kein Vermerk heisst nicht «frei»

Der häufigste Irrtum, den ich bei Kundenprojekten sehe: «Da stand nichts von Copyright, also darf ich es nehmen.» Falsch. Urheberrecht entsteht automatisch in dem Moment, in dem jemand auf den Auslöser drückt. Es muss nirgends angemeldet, eingetragen oder markiert werden.

Seit der URG-Revision von 2020 sind in der Schweiz sogar Fotos geschützt, die keine besondere Schöpfungshöhe haben – also auch das schnelle Handyfoto einer Ladenfront. Wer es ohne Erlaubnis auf seine Website stellt, greift in fremde Rechte ein. Ob das absichtlich passierte, spielt für die Frage der Unterlassung keine Rolle.

Die Frage ist nie «Habe ich es böse gemeint?», sondern «Kann ich beweisen, dass ich es nutzen darf?»

Die fünf Bildquellen – und wie riskant sie wirklich sind

Nicht jede Quelle ist gleich problematisch. Diese Übersicht nutze ich selbst als Faustregel, wenn ich eine Website aufsetze:

QuelleTypische KostenRisiko
Eigene Fotos0 CHF (oder Fotograf ab ca. 600 CHF/Halbtag)Sehr tief – aber Personen brauchen Einwilligung
Gratis-Stock (Unsplash, Pexels)0 CHFTief bis mittel – Lizenz ändert sich, Marken und Personen bleiben heikel
Bezahlter Stock (Adobe Stock, iStock)ca. 10–80 CHF pro BildTief – mit Rechnung als Nachweis
KI-generiert0–30 CHF/MonatMittel – kein Urheberschutz, mögliche Marken- und Personenkonflikte
Google-Bildersuche0 CHF … bis die Rechnung kommtSehr hoch – Finger weg

Wenn du nur eine Regel mitnimmst: Die Google-Bildersuche ist kein Bildarchiv. Sie ist ein Suchindex fremder Websites. Ein Rechtsklick darauf ist keine Lizenz.

«Lizenzfrei» bedeutet nicht «kostenlos und egal»

Der Begriff «lizenzfrei» (englisch royalty free) verwirrt fast alle. Er heisst nicht, dass das Bild frei von Rechten ist. Er heisst: Du zahlst einmal und musst danach keine wiederkehrende Gebühr pro Nutzung abrechnen. Die Lizenzbedingungen gelten trotzdem – und die haben Grenzen.

Typische Fallen bei Stock-Lizenzen:

  • Redaktionelle Nutzung: Manche Bilder dürfen nur illustrierend im Blog stehen, nicht in der Werbung oder auf der Startseite.
  • Weitergabe: Deine Agentur darf ein Bild oft nicht einfach an dich «weiterverkaufen» – die Lizenz muss auf dich laufen.
  • Logo- und Markennutzung: Ein gekauftes Bild darf fast nie Teil deines Logos werden.
  • Namensnennung: Viele Creative-Commons-Bilder verlangen eine Quellenangabe. Fehlt sie, ist die Lizenz erloschen.

Auch bei Unsplash und Pexels lohnt sich ein Blick: Die Lizenzen wurden über die Jahre mehrfach angepasst, und einzelne Fotografen haben Bilder nachträglich zurückgezogen. Deshalb gilt: Datum, Quelle und Lizenztext beim Download sichern – nicht erst, wenn Post kommt.

Menschen auf Bildern: das Recht am eigenen Bild

Das zweite Rechtsgebiet, das gerne vergessen geht. Wer erkennbar auf einem Foto zu sehen ist, hat ein Persönlichkeitsrecht daran (Art. 28 ZGB). Und seit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit September 2023) ist ein Porträtfoto ausserdem ein Personendatum.

Konkret heisst das für Schweizer KMU:

  • Teamfotos: Hol dir eine schriftliche Einwilligung – und regle, was beim Austritt passiert. Ex-Mitarbeitende dürfen verlangen, dass ihr Bild verschwindet.
  • Kundenprojekte: Fotos von Kundeninnen und Kunden nur mit Freigabe, idealerweise gleich im Auftrag festgehalten.
  • Events: Übersichtsaufnahmen einer Menge sind meist unproblematisch, gezielte Porträts nicht.

KI-Bilder: praktisch, aber kein Freipass

Immer mehr Websites laufen mit generierten Bildern – auch bei mir, wenn es passt. Rechtlich ist das komfortabler, aber nicht risikofrei. Drei Punkte, die man kennen sollte:

  1. Kein eigener Schutz: Rein maschinell erzeugte Bilder gelten in der Schweiz mangels menschlicher Schöpfung in der Regel nicht als geschützte Werke. Du kannst also kaum jemandem verbieten, dein KI-Bild ebenfalls zu nutzen.
  2. Marken und Gesichter: Wenn im generierten Bild ein erkennbares Markenlogo oder ein prominentes Gesicht auftaucht, bleibt das ein Problem – unabhängig davon, wie es entstanden ist.
  3. Anbieter-AGB: Nicht jedes Tool erlaubt kommerzielle Nutzung im Gratis-Tarif. Prüfen, bevor das Bild auf der Preisseite landet.

Und aus reiner Marketing-Sicht: Generische KI-Bilder wirken schnell austauschbar. Für eine Handwerksfirma oder eine Praxis ist ein echtes Foto vom eigenen Team fast immer die bessere Investition – auch fürs Vertrauen.

Was tun, wenn eine Forderung kommt?

Wenn tatsächlich ein Schreiben eintrifft, ist Panik der schlechteste Ratgeber – ignorieren aber auch. Ein pragmatischer Ablauf:

  1. Bild sofort offline nehmen – auch aus dem Cache, den Social-Media-Posts und dem PDF-Prospekt.
  2. Prüfen, ob die Forderung berechtigt ist: Wer ist Absender, welches Bild genau, gibt es einen Nachweis der Rechteinhaberschaft?
  3. Eigene Belege suchen: Download-Beleg, Lizenz, Rechnung, E-Mail des Fotografen.
  4. Nichts vorschnell unterschreiben. Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als nötig. Bei relevanten Beträgen lohnt sich eine kurze juristische Einschätzung.

Ich bin Webdesigner und kein Anwalt – dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Forderungen ist eine Fachperson günstiger als ein Fehler.

Die Kurz-Checkliste für deine Website

  • Für jedes Bild dokumentiert: Quelle, Datum, Lizenz, Beleg – am besten in einer simplen Tabelle.
  • Keine Bilder aus der Google-Suche, von Konkurrenzseiten oder aus Social Media.
  • Bei Personen: schriftliche Einwilligung, inklusive Regelung für den Austritt.
  • Fotograf beauftragt? Nutzungsrechte im Vertrag festhalten – auch für Social Media und spätere Relaunches.
  • Beim Website-Relaunch: alte Bilder nicht blind mitschleppen, sondern prüfen.
  • Bilder trotzdem sauber benennen und mit Alt-Text versehen – das hilft gleichzeitig deinem SEO und der Ladezeit.

Der Aufwand dafür ist überschaubar: eine Stunde Dokumentation beim Aufbau der Seite. Die Alternative kostet im schlechtesten Fall ein Vielfaches – und Nerven.

Woher Schweizer KMU realistisch gute Bilder bekommen

Die ehrliche Antwort: Die beste Bildquelle für ein lokales Unternehmen ist fast immer das eigene Unternehmen. Eine Garage in Frauenfeld, eine Praxis in Luzern oder ein Malerbetrieb im Rheintal wirken mit echten Aufnahmen der Werkstatt, des Teams und der fertigen Arbeiten sofort glaubwürdiger als mit einem gekauften Lächeln aus einem amerikanischen Grossraumbüro.

Ein Halbtag mit einem lokalen Fotografen kostet je nach Region ungefähr 600 bis 1'200 CHF und liefert genug Material für Website, Google-Unternehmensprofil und ein Jahr Social Media. Wichtig dabei: Lass dir die Nutzungsrechte schriftlich geben – zeitlich unbeschränkt, für alle digitalen Kanäle. Ohne diese Klausel gehört dir das Bild nicht, sondern nur ein begrenztes Nutzungsrecht, das später zum Problem wird.

Für alles, was sich nicht selbst fotografieren lässt – abstrakte Illustrationen, Hintergründe, Icons – greifst du auf bezahlten Stock oder generierte Bilder zurück. Diese Mischung fahre ich bei fast jedem Projekt: echte Fotos dort, wo Vertrauen entsteht, generierte oder lizenzierte Bilder dort, wo es nur um Atmosphäre geht.


Häufige Fragen

Darf ich Bilder aus der Google-Bildersuche verwenden?

Nein. Die Google-Bildersuche ist nur ein Index fremder Websites und vergibt keinerlei Nutzungsrechte. Fast jedes Foto dort ist urheberrechtlich geschützt – auch ohne Copyright-Vermerk. Wer solche Bilder auf die eigene Seite stellt, riskiert eine Forderung, die in der Schweiz typischerweise zwischen 800 und 3'000 CHF pro Bild liegt.

Was bedeutet «lizenzfrei» bei Stockfotos genau?

Lizenzfrei (royalty free) heisst nur, dass keine wiederkehrende Gebühr pro Nutzung anfällt – nicht, dass das Bild frei von Rechten ist. Die Lizenzbedingungen gelten weiterhin: Manche Bilder sind auf redaktionelle Nutzung beschränkt, dürfen nicht Teil eines Logos werden oder verlangen eine Quellenangabe. Den Lizenztext und den Kaufbeleg solltest du archivieren.

Brauche ich für Teamfotos eine Einwilligung?

Ja. Wer erkennbar abgebildet ist, hat ein Recht am eigenen Bild (Art. 28 ZGB), und seit dem revidierten Datenschutzgesetz gilt ein Porträt zusätzlich als Personendatum. Hol dir eine schriftliche Einwilligung und regle darin auch, was nach einem Austritt passiert – ehemalige Mitarbeitende können die Entfernung ihres Fotos verlangen.


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Webdesigner & SEO-Experte aus der Schweiz. Ich baue Websites, die gefunden werden und Anfragen bringen – ohne Bullshit.