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Datenschutz Generator
Schweiz

Datenschutzerklärung für deine Schweizer Website in 3 Minuten erstellen – kostenlos, nDSG-konform, für alle Rechtsformen und Website-Typen.

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Angaben zu deinem Unternehmen
Schritt 2 von 5
Welche Daten sammelst du?
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Welche Drittanbieter-Tools verwendest du?
Schritt 4 von 5
Hosting & technische Details
Schritt 5 von 5
Betroffenenrechte & Abschluss
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Rechtlicher Hinweis

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Dieser Generator erstellt einen fundierten Entwurf nach nDSG. Er ersetzt keine rechtliche Beratung durch eine Anwaltskanzlei oder einen Datenschutzbeauftragten.

Regulierte Branchen & E-Commerce

Bei Gesundheitsdaten, Finanzdienstleistungen, Online-Shops oder sensiblen Branchen empfehlen wir dringend professionelle rechtliche Prüfung.

Keine Haftung

specialpage.ch übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit des generierten Textes. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Regelmässig aktualisieren

Passe die Datenschutzerklärung an, wenn du neue Tools einbindest, den Hoster wechselst oder sich die Gesetzgebung ändert – mindestens einmal jährlich prüfen.

Was du wissen musst

Datenschutz in der Schweiz – die wichtigsten Punkte

🇨🇭

nDSG vs. DSGVO

Das Schweizer nDSG (seit Sept. 2023) gilt für alle Schweizer Websites. Die EU-DSGVO gilt zusätzlich, wenn du aktiv EU-Kunden ansprichst. Bei Verstössen gegen das nDSG drohen Bussen bis CHF 250'000 für natürliche Personen.

🔍

Was ist ein "Datenschutzhinweis"?

Die Datenschutzerklärung (auch Privacy Policy oder Datenschutzhinweis) informiert Besucher, welche Daten du sammelst, warum, wie lange du sie speicherst und wer Zugriff hat. Sie muss von jeder Seite erreichbar sein.

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Wo platzieren?

Im Footer jeder Seite, eindeutig als "Datenschutz" oder "Datenschutzerklärung" beschriftet. Nicht unter "Rechtliches" verstecken. Der Link muss ohne Scrollen sichtbar sein.

🍪

Cookie-Banner nötig?

In der Schweiz (nur nDSG) ist kein obligatorischer Cookie-Banner erforderlich. Wer aber Google Analytics oder Meta Pixel nutzt, sollte informieren und bei EU-Kunden einen Banner einrichten.

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Drittanbieter nicht vergessen

Jedes externe Tool auf deiner Website (Google Fonts, Maps, Analytics, YouTube, Social Buttons) muss in der Datenschutzerklärung erwähnt werden – inklusive des Zwecks und des Unternehmens dahinter.

📞

EDÖB – die Schweizer Behörde

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Betroffene können sich dort beschweren. Deine Erklärung sollte auf dieses Recht hinweisen.

Häufige Fragen

FAQ zum Datenschutz Generator

Brauche ich als Schweizer KMU eine Datenschutzerklärung?
Ja. Das nDSG gilt für alle – Einzelunternehmer, KMU, Vereine, Blogs mit Kontaktformular. Sobald du Personendaten bearbeitest (Kontaktformular, Analytics, Hosting-Logfiles), bist du zur Information verpflichtet.
Was kostet dieser Datenschutz Generator?
Vollständig kostenlos. Du kannst die generierte Datenschutzerklärung direkt kopieren und auf deiner Website verwenden – ohne Anmeldung, ohne versteckte Kosten.
Ist die generierte Erklärung rechtsverbindlich?
Der Generator erstellt einen fundierten Entwurf, der auf dem Schweizer nDSG basiert. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für vollständige Rechtssicherheit – besonders bei E-Commerce, Gesundheitsdaten oder EU-Kunden – empfehlen wir die Prüfung durch einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Gilt in der Schweiz die DSGVO oder das nDSG?
Für Schweizer Websites gilt primär das Schweizer nDSG. Wer aktiv Produkte oder Dienstleistungen an EU-Kunden anbietet, muss zusätzlich die EU-DSGVO einhalten. Dieser Generator fokussiert auf das nDSG, mit einem optionalen DSGVO-Hinweis bei EU-Kunden.
Wie oft muss ich die Datenschutzerklärung aktualisieren?
Immer wenn sich etwas an deiner Website ändert: neues Analysetool, neuer Hoster, neue Formulare, neue Social-Media-Einbindungen. Mindestens einmal jährlich prüfen. Das nDSG gilt seit September 2023 – wer seither nichts angepasst hat, sollte das nachholen.
Brauche ich einen Cookie-Banner?
In der Schweiz (rein nDSG) ist kein obligatorischer Cookie-Banner vorgeschrieben. Wer jedoch Google Analytics, Meta Pixel oder ähnliche Tracking-Tools nutzt und auch EU-Kunden hat, sollte einen Banner einrichten, um der DSGVO zu entsprechen.